GVS Energiekonzepte GmbH & Co. KG

Allgemeine Geschäftsbedingungen
für die Lieferung, Installation und Inbetriebnahme von Photovoltaikanlagen

I. Geltungsbereich und Vertragsgrundlagen
1. Alle unsere Lieferungen und Leistungen (kauf-, werklieferungs-, werkvertragliche Lieferungen und Leistungen) erbringen wir ausschließlich auf der Grundlage dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Umfasst sind auch Installations-, Montage- und Serviceleistungen, einschließlich unserer Beratungen und sonstigen Nebenleistungen.
2. Von diesen Geschäftsbedingungen oder von gesetzlichen Bestimmungen abweichende oder ergänzende Bedingungen des Kunden akzeptieren wir nur, soweit wir diese ausdrücklich schriftlich anerkennen. Eine Anerkennung liegt nicht darin, dass wir solchen Bedingungen nach Eingang bei uns nicht widersprochen oder Leistungen ohne Vorbehalt ausgeführt haben.
3. Diese Geschäftsbedingungen gelten für Unternehmer und Verbraucher. Verbraucher ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbstständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können (§ 13 BGB). Unternehmer ist eine natürliche oder juristische Person oder rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit handelt (§ 14 BGB).

II. Vertragsschluss
1. Unsere Angebote sind grundsätzlich freibleibend und unverbindlich. An individuell für den Kunden ausgearbeitete Angebote binden wir uns für längstens 2 Wochen ab dem Zugang des Angebots beim Kunden.
2. Ein Vertrag kommt durch die Bestellung des Kunden und die Annahme durch uns zustande. Soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist, erklären wir unsere Annahme nur durch schriftliche Auftragsbestätigung.
3. Der Kunde ist an seine Bestellung für die Dauer von 2 Wochen nach ihrer Abgabe (Eingang bei uns) gebunden. Innerhalb dieses Zeitraums können wir die Bestellung annehmen. Schweigen auf eine Bestellung des Kunden begründet kein Vertrauen in einen Vertragsschluss.
4. Wir können vom Vertrag zurücktreten, wenn eine im Vertrag vereinbarte, unmittelbar nach Vertragsschluss zu leistende Anzahlung nicht innerhalb von sieben (7) Tagen nach der Zahlungsaufforderung bei uns eingegangen ist. Gleichwohl eingegangene, aber verspätete Zahlungen gewähren wir im Fall des Rücktritts unverzüglich zurück.
5. Unsere Vertriebsmitarbeiter sind nicht befugt, Nebenabreden zu treffen oder Zusicherungen abzugeben, die über den Inhalt unserer Auftragsbestätigung hinausgehen.
6. Wir behalten uns technische Änderungen sowie Änderungen in Form, Farbe und/oder Gewicht einzelner Komponenten des Kundenauftrags vor, wenn die Änderung den Kunden nicht unzumutbar belastet. Bei Nichtverfügbarkeit bestimmter Komponenten dürfen wir solche mit vergleichbarer Qualität und Ausstattung liefern.
7. Wir sind berechtigt, Leistungen zur Erfüllung des Kundenauftrags auch ohne Zustimmung des Kunden nach eigenem Ermessen an geeignete Nachunternehmer zu übertragen.
8. Wir sind berechtigt, eine Kundenanfrage mit Zustimmung des Kunden an ein Partnerunternehmen weiterzuleiten, falls wir - gleich aus welchem Grund - den Auftrag nicht ausführen können. Ein Vertragsverhältnis kommt in diesem Fall nur zwischen dem Kunden und dem Partnerunternehmen zustande. Wir übernehmen keine Verpflichtung oder Leistung aus einem solchen Angebot des Partners an den Kunden.

III. Mitwirkungspflichten des Kunden
1. Der Kunde ist dafür verantwortlich und stellt sicher, dass vor Beginn einer vom Kunden beauftragten Installation einer Photovoltaikanlage

i. alle notwendigen öffentlichen und privaten Rechte und Genehmigungen für die Montage und den Betrieb der Anlage vorliegen, z.B. Flächennutzungsverträge, Dienstbarkeiten Wegerechte etc.;
ii. bei einer Dachanlage und dem Vorliegen begründeter Zweifel die Tragfähig- und Belastbarkeit des Daches durch statische Berechnungen oder statische Ertüchtigung nachgewiesen ist;
iii. alle technischen Voraussetzungen für den Netzanschluss, wie z.B. ausreichende Größe des Zählerschranks, Tiefenderer etc., geschaffen sind und/oder bereitstehen;
iv. die für die Stromeinspeisung erforderlichen Voraussetzungen gegenüber dem Netzbetreiber erfüllt sind; wir haften nicht, wenn der Netzbetreiber den Anschluss aus nicht von uns zu vertretenden Umständen verweigert und eine Nutzung der Photovoltaikanlage nur für den Eigenverbrauch möglich ist;
v. ein Funk-Rundsteuerempfänger (FRE) zur Reduzierung der Einspeiseleistung entweder beauftragt ist oder anderweitig zur Installation bereit steht;
vi. ungehinderter Zugang zur Montagefläche besteht, hinreichende Ab- und Aufstellstellflächen für Montagefahrzeuge, Material und ggf. Gerüste vorhanden sind,
vii. die vorgesehenen Installationsräume (Speicher, Keller, Garage etc.) für die Montage der elektrischen Komponenten geräumt bereitstehen;
viii. die Baustelle sonst den Anforderungen an die Arbeitssicherheit und allen sonstigen gesetzlichen Voraussetzungen entspricht und mit Baustrom versorgt werden kann;
ix. wir unverzüglich benachrichtigt werden, wenn Verzögerungen im geplanten Ablauf eintreten.
2. Der Kunde ist dafür verantwortlich und stellt sicher, dass nach der Installation und Inbetriebnahme einer Photovoltaikanlage die Anlage beim Marktstammdatenregister angemeldet wird;
3. Der Kunde kann uns mit den ihm obliegenden Leistungen beauftragen. Wir übernehmen die Leistung dann, wenn wir sie in der Auftragsbestätigung angeboten haben.
4. Falls Mitwirkungspflichten des Kunden nicht erfüllt sind, sind wir vorbehaltlich sonstiger gesetzlicher Rechte berechtigt,
i. Montagetermine um die Dauer der Verzögerung zu verschieben und
ii. Mehrkosten aufgrund der Nichteinhaltung der Voraussetzungen gesondert zu berechnen oder
iii. vom Vertrag zurückzutreten, wenn der Kunde die Voraussetzungen nicht innerhalb angemessener Frist und mit zumutbarem Aufwand bereitstellen kann, oder ein unvorhersehbarer Zustand am Installationsort uns die Aufstellung einer Photovoltaikanlage unmöglich macht oder unzumutbar erschwert.

IV. Liefer- und Leistungszeit, Gefahrübergang
1. Wir sind jederzeit berechtigt, Teillieferungen und Teilleistungen zu erbringen und zu berechnen. Dies betrifft vor allem auftragsbezogen eingekaufte Handelsware, (Stromspeicher, Wallboxen, sonstiges Zubehör), für die wir die Montageverpflichtung übernommen haben.
2. Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung geht auf den Kunden über:
i. bei Lieferungen, auch Teillieferungen, mit der Übergabe der Ware an den Kunden;
ii. bei werkvertraglichen Leistungen, sobald sich die Leistung in der Sachherrschaft des Kunden befindet, spätestens mit der (Teil-) Abnahme.
3. Liefertermine sind nur dann verbindlich, wenn sie als solche vereinbart sind (Fixtermin). Die Einhaltung vereinbarter Liefertermine setzt im Übrigen voraus, dass alle technischen Fragen geklärt sind, der Kunde seinen Mitwirkungspflichten (o. III.) nachgekommen ist, vereinbarte Zahlungsbedingungen und sonstige Verpflichtungen eingehalten hat. Anderenfalls verlängern sich die vereinbarten Lieferfristen entsprechend. Vereinbarte Termine zur Installation und/oder Montage einer Photovoltaikanlage oder sonstiger Komponenten sind ferner davon abhängig, dass die Witterungsbedingungen die Installation und/oder Montage zulassen. Ist dies nicht der Fall, vereinbaren wir mit dem Kunden einen neuen Termin. Weitergehende Ansprüche aus einer witterungsbedingten Verzögerung hat der Kunde nicht.
4. Können wir wegen Ereignissen höherer Gewalt nicht rechtzeitig liefern oder leisten, dürfen wir unsere Leistungen um die Dauer der Behinderung durch höhere Gewalt verschieben. Ereignissen höherer Gewalt stehen alle Ereignisse gleich, die wir auch unter Anwendung der im Einzelfall zumutbaren Sorgfalt nicht zu vertreten haben, die nicht abwendbar sind und die die Lieferung nicht nur kurzfristig wesentlich erschweren oder unmöglich machen. Gleiches gilt für Streiks und Aussperrungen. Dauern solche Ereignisse länger als 3 Monate, können der Kunde, wie auch wir, vom Vertrag zurücktreten oder den Vertrag kündigen.
5. Haben wir eine Terminverzögerung oder Nichtleistung nach den gesetzlichen Bestimmungen zu vertreten oder ist dem Kunden das Festhalten am Vertrag aufgrund der Verzögerung nicht zumutbar, darf der Kunde vom gesamten Vertrag zurücktreten. Bei Teillieferungen gilt dies nur dann, wenn wir die Restlieferung oder -leistung pflichtwidrig und schuldhaft nicht rechtzeitig erbringen, und der Kunde an der bereits erbrachten Teilleistung kein Interesse mehr hat. Sowohl der Kunde, als auch wir sind verpflichtet, sich nach Aufforderung des jeweils anderen Teils innerhalb angemessener Frist darüber zu erklären, ob sie am Vertrag festhalten oder zurücktreten wollen.
6. Kann der Kunde wegen Verzugs Schadensersatzes neben der Leistung verlangen, ist der zu ersetzende Schaden auf einen Betrag von 0,5% des vereinbarten Nettopreises der vom Verzug betroffenen Lieferung oder Leistung für jede volle Woche des Verzugs, insgesamt aber 5% des Nettopreises beschränkt. Beruht der Verzug auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, gilt diese Beschränkung nicht.

V. Preise, Rechnungen, Zahlung
1. Unsere Preise schließen die zum Zeitpunkt der Rechnungstellung gültige Umsatzsteuer, die wir gesondert ausweisen, ein. Liefer- und Versandkosten sind in unseren Preisen nur enthalten, wenn hierüber eine gesonderte Vereinbarung mit dem Kunden getroffen worden ist
2. Die im Vertrag genannte Gesamtsumme ist als Preis zu zahlen, wenn eine Liefer- und Montagezeit bis zu 4 Monaten vereinbart ist oder innerhalb von 4 Monaten geliefert und montiert wird. Anderenfalls ändert sich der Preis im gleichen Verhältnis, wie sich Material- und/oder Installationskosten durch lieferantenbedingte Preiserhöhungen bis zum Tag der Lieferung/Montage verändern. Der Kunde kann vom Vertrag zurücktreten, wenn der Gesamtpreis für alle Lieferungen und Leistungen den für den gleichen Umfang in der Bestellung genannten Preis um mehr als 5% übersteigt. Der Rücktritt hat schriftlich binnen 2 Wochen seit Zugang unserer Mitteilung über die Preiserhöhung beim Kunden zu erfolgen.
3. Vorbehaltlich einer abweichenden Vereinbarung sind unsere Forderungen aus dem Vertrag innerhalb von 14 Tagen nach Lieferung und Rechnungstellung fällig. Unsere Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug zu bezahlen.
4. Bei Verzug berechnen wir unbeschadet weiterer Ansprüche die gesetzlichen Verzugszinsen.
5. Wir sind berechtigt, noch ausstehende Lieferungen nur gegen Stellung angemessener Sicherheiten oder einer Vorauszahlung des Kunden auszuführen, wenn sich nach Vertragsschluss herausstellt, dass sich die Vermögensverhältnisse des Kunden wesentlich verschlechtert haben und dadurch unsere Ansprüche aus dem Vertrag gefährdet sind. Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn der Kunde seine Zahlungen eingestellt hat oder ein Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Kunden gestellt ist. Stellt der Kunde in diesen Fällen innerhalb angemessener Frist keine Sicherheit oder Vorauszahlung, können wir vom Vertrag zurücktreten.
6. Der Kunde kann Aufrechnungs- und Zurückbehaltungsrechte nur geltend machen, wenn seine Gegenforderung unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist oder aus dem gleichen Vertragsverhältnis wie unser Anspruch stammt.

VI. Abnahme
1. Der Kunde ist verpflichtet, unsere Leistungen abzunehmen, wenn wir dies vereinbart haben oder sich die Abnahme aus gesetzlichen Vorschriften ergibt. Darüber hinaus sind wir bei Installations- und/oder Montageleistungen jederzeit berechtigt, eine Abnahme zu verlangen.
2. Wir zeigen dem Kunden die Abnahmebereitschaft an. Nach der Anzeige der Abnahmebereitschaft hat die Abnahme innerhalb von 14 Tagen zu erfolgen.
3. In sich geschlossene Teile unserer Lieferungen und Leistungen ist der Kunde verpflichtet, gesondert abzunehmen, wenn wir dies verlangen. Bei erfolgreicher Teilabnahme sind wir berechtigt, eine Rechnung über den abgenommenen Teil zu stellen.
4. Das Vorliegen wesentlicher Mängel berechtigt den Kunden zur Verweigerung der Abnahme. Wegen unwesentlicher Mängel darf die Abnahme nicht verweigert werden.
5. Haben wir den Kunden unter Anzeige der Abnahmebereitschaft zur Abnahme aufgefordert und hat der Kunde die Abnahme nicht innerhalb der in Ziff. 2 genannten Frist unter Angabe mindestens eines Mangels verweigert, gilt unsere Leistungen als abgenommen, wenn wir den Kunden zusammen mit der Aufforderung zur Abnahme in Textform auf die Folgen einer nicht erklärten oder ohne Angabe von Mängeln verweigerte Abnahme hingewiesen haben. Unternehmern gegenüber gilt eine vom Kunden beauftragte Montage von Photovoltaikanlagen, Stromspeichersystemen und/oder Wallboxen als abgenommen, wenn wir die erstmalige elektrische Inbetriebnahme durch Vorlage der vorgeschriebenen Messprotokolle und eine Abschrift der Fertigmeldung gegenüber dem zuständigen Energieversorgungsunternehmen nachgewiesen haben.

VII. Mängel
1. Für Mängel unserer Lieferungen und Leistungen stehen wir nach den gesetzlichen Vorschriften mit folgenden Abweichungen ein:
2. Soweit Hersteller der von uns gelieferten Komponenten eigene Garantien ausgeben, machen wir uns diese nicht zu eigen. Herstellergarantien kann der Kunde ausschließlich beim Hersteller geltend machen. Auf Wunsch übernehmen wir die Kommunikation mit dem Hersteller. Haben wir zusätzlich zu den gesetzlichen Bestimmungen eigene Garantien abgegeben, haften wir im Rahmen der Garantie für Mängel ausschließlich nach den Garantiebedingungen. Die gesetzlichen Bestimmungen bleiben unberührt
3. In unseren Prospekten, Anzeigen und sonstigen Angebotsunterlagen enthaltene Abbildungen oder Zeichnungen sind nur annähernd maßgebend, soweit die darin enthaltenen Angaben nicht von uns ausdrücklich als verbindlich bezeichnet worden sind. Insoweit stellen Abweichungen keinen Mangel dar. Gleiches gilt, wenn wir mit dem Kunden ausdrücklich und gesondert eine Abweichung von der gewöhnlichen Beschaffenheit vereinbart haben. Aus einer solchen Beschaffenheitsvereinbarung kann der Kunde aber keine Garantie oder ein sonstiges Beschaffenheitsrisiko herleiten.
4. Gelieferte Solarmodule weisen keinen Mangel auf, wenn sich die elektrische Leistung innerhalb der in einem Produktdatenblatt enthaltenen Toleranz bewegt.
5. Nachbesserung oder Ersatzlieferung führen wir grundsätzlich ohne Anerkennung einer Rechtspflicht aus. Die Rechtsfolge des Neubeginns der Verjährungsfrist bei Nachbesserung oder Ersatzlieferung tritt daher nur ein, wenn wir ein Anerkenntnis gegenüber dem Kunden ausdrücklich erklärt haben.
6. Mängelansprüche bestehen nicht, wenn nach Gefahrübergang die gewöhnliche Verwendung unserer Leistungen nur unerheblich beeinträchtigt ist, Schäden durch natürliche Abnutzung oder fehlerhafte Behandlung, übermäßige Beanspruchung, ungeeigneten Baugrund, Blitzschlag, Überspannung oder andere äußere Einflüsse entstanden sind, die nach dem Vertrag nicht vorausgesetzt waren und die wir nicht zu vertreten haben. Mängelansprüche bestehen auch nicht, wenn unsere Anlagen nicht durch qualifizierte Fachleute gewartet und instandgehalten oder vom Kunden oder einem Dritten unsachgemäße Wartungsarbeiten durchgeführt wurden.
7. Für Schadens- und Aufwendungsersatzansprüche, die aus der Mängelgewährleistung resultieren, haften wir nur nach Maßgabe des nachfolgenden Abschnitts VIII.

VIII. Haftung
1. Für Schadens- und Aufwendungsersatzansprüche haften wir alternativ nur
- bei vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Verursachung
- bei schuldhafter Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit
- bei Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz
- für Aufwendungsersatz nach § 439 Abs. 2 und Abs. 3 BGB
- bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten beschränkt auf den Ersatz des vorhersehbaren, vertragstypischen Schadens, soweit wir nicht nach anderen Vorschriften (s.o.) unbeschränkt haften; Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertraut und vertrauen darf.
- bei Verletzung datenschutzrechtlicher Bestimmungen
Im Übrigen ist unsere Haftung ausgeschlossen.
2. Der Haftungsausschluss gilt auch für die Haftung unserer Mitarbeitenden, Erfüllungsgehilfen und gesetzlichen Vertreter.
3. Durch die vorstehenden Regelungen tritt keine Beweislastumkehr zum Nachteil des Kunden ein.
4. Bei Verzögerungsschäden ist die Regelung in Abschnitt IV abschließend.

IX. Eigentumsvorbehalt
1. Die gelieferte Ware (Vorbehaltsware) bleibt bis zur vollständigen Zahlung aller Forderungen aus diesem Vertrag unser Eigentum. Sofern sich der Kunde vertragswidrig verhält – insbesondere sofern er mit der Zahlung der geschuldeten Entgeltforderung in Verzug gekommen ist –, haben wir das Recht, vom Vertrag zurückzutreten, nachdem wir eine angemessene Frist zur Leistung gesetzt haben. Sofern wir die Vorbehaltsware bei Geschäften mit Unternehmern oder bei Teilzahlungsgeschäften mit Verbrauchern zurücknehmen, stellt dies bereits einen Rücktritt vom Vertrag dar. Die für die Rücknahme anfallenden Transportkosten trägt der Kunde. Ebenfalls einen Rücktritt vom Vertrag stellt es dar, wenn wir die Vorbehaltsware pfänden. Von uns zurückgenommene Vorbehaltsware dürfen wir verwerten. Der Erlös der Verwertung wird mit denjenigen Beträgen verrechnet, die uns der Kunde schuldet, nachdem wir einen angemessenen Betrag für die Kosten der Verwertung abgezogen haben.
2. Der Kunde muss die Vorbehaltsware pfleglich behandeln. Er muss sie auf seine Kosten gegen Feuer-, Wasser- und Diebstahlschäden ausreichend zum Neuwert versichern.
3. Bei Pfändungen der Vorbehaltsware durch Dritte oder bei sonstigen Eingriffen Dritter muss der Kunde auf unser Eigentum hinweisen und muss uns unverzüglich schriftlich benachrichtigen, damit wir unsere Eigentumsrechte durchsetzen können. Sofern der Dritte die uns in diesem Zusammenhang entstehenden gerichtlichen oder außergerichtlichen Kosten nicht zu erstatten vermag, haftet hierfür der Kunde.

X. geistiges Eigentum
1. Der Kunde darf Patent-, Marken-, Urheber-, Persönlichkeits- und sonstige Schutzrechte, insbesondere an den von uns – gleich in welcher Verkörperung - zur Verfügung gestellten Abbildungen, Zeichnungen, sonstigen Unterlagen, Copyrights, Know-how, Software ohne unsere ausdrückliche Zustimmung nicht nutzen oder verwerten.
2. Wir gewähren dem Kunden Freistellung von allen Ansprüchen, die von Dritten gegen ihn wegen Verletzung der Rechte am geistigen Eigentum eines Dritten durch das Inverkehrbringen unserer Produkte und Leistungen erhoben werden.
3. Der Höhe nach ist der Freistellungsanspruch des Kunden gegen uns nach den Bestimmungen in Abschnitt VIII beschränkt.
4. Erfährt der Kunde von einer Inanspruchnahme durch Dritte, unterrichtet er uns unverzüglich und vollständig. Der Kunde führt die Verteidigung nach außen, stimmt sein Vorgehen aber stets mit uns ab.
5. Wir können uns nach unserer Wahl von unserer Freistellungsverpflichtung dadurch befreien, dass wir entweder angeblich verletzte Patente lizenzieren oder dem Kunden einen geänderten Liefergegenstand zur Verfügung stellen, der geeignet ist, den Verletzungsvorwurf bezüglich des ursprünglich gelieferten Gegenstandes zu beseitigen.

XI. Verjährung
1. Ansprüche und Rechte des Kunden wegen Mängeln unserer Lieferungen und Leistungen verjähren in zwei (2) Jahre ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn, soweit nicht das Gesetz längere Verjährungsfristen vorsieht (z.B. § 438 Abs. 1, § 439, §445b Abs. 2, § 634a Abs. 1 Nr. 2 BGB, bei Vorsatz und Arglist, für deliktische Ansprüche, Produkthaftung).
2. Für alle übrigen Ansprüche gelten die gesetzlichen Verjährungsfristen.

XII. Streitbeilegung
1. Die europäische Kommission stellt eine Plattform zur online-Streitbeilegung bereit. Diese kann unter HTTPs://ec.europa.eu/customers/odr/ abgerufen werden.
2. Wir sind nicht bereit oder verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.

XIII. Rechtswahl, Gerichtsstand
1. Für alle Rechtsbeziehungen zwischen uns und dem Kunden im Zusammenhang mit diesem Vertrag gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Das Übereinkommen der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf (UN-Kaufrecht/CISG) findet keine Anwendung.
2. Ist der Kunde Unternehmer, liegt der Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis an den für unseren Unternehmenssitz zuständigen Gerichten. Wir sind aber gleichwohl berechtigt, den Kunden an seinem allgemeinen Gerichtsstand oder einem sonst zuständigen Gericht in Anspruch zu nehmen.

XIV. Schlussbestimmungen
1. Zur Wahrung der in diesen Bedingungen vorgesehenen Schriftform genügt die telekommunikative Übermittlung i.S.v. § 126b BGB.
2. Der Kunde ist damit einverstanden, dass wir die zur Durchführung dieses Vertrages notwendigen Daten im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften verarbeiten und ggf. weitergeben.
3. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleiben die übrigen Bestimmungen davon unberührt. An die Stelle der unwirksamen Regelungen treten die gesetzlichen Bestimmungen.

XV. Widerrufsrecht, Widerrufsbelehrung, Widerrufsformular

Widerrufsrecht
Ist der Kunde Verbraucher, steht ihm ein Widerrufsrecht nach den folgenden Regelungen zu:

Widerrufsbelehrung
Sie haben das Recht, diesen Vertrag innerhalb von vierzehn (14) Tagen ohne Angabe von Gründen zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn (14) Tage ab dem Tag des Vertragsschlusses. Um das Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns,
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Schramberger Straße 18,78628 Rottweil
Telefon: +49 741 17 44 17-0
Telefax: +49 741 17 44 17-10
E-Mail: info@gvs-gruppe.de

mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der Post versandte Brief, Telefax oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das nachstehende Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist.
Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.

Folgen des Widerrufs
Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir ihnen alle Zahlungen, die wir von ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn (14) Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf des Vertrages bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden wir Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnen.
Wir holen die Waren ab und tragen die Kosten der Rücksendung.

Muster-Widerrufsformular:
[Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, dann füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden Sie es zurück.]

An
GVS Energiekonzepte GmbH & Co. KG
Schramberger Str. 18
78628 Rottweil
E-Mail: info@gvs-gruppe.de
Telefax: +49 741 17 44 17-10

Hiermit widerrufe(n) ich/wir () den von mir/uns () abgeschlossenen Vertrag über den Kauf der folgenden Waren ()/ die Erbringung der folgenden Dienstleistung ()
Bestellt am ()/erhalten am () ______________________________
Name des/der Verbraucher(s) ______________________________
Anschrift des/der Verbraucher(s) ______________________________

Unterschrift des/der Verbraucher(s) (nur bei Mitteilung auf Papier)
Datum: ______________________________
(*) Unzutreffendes streichen.